Liebe Oberhausener und –innen!
Da wir als Freiwillige Feuerwehr uns – größtenteils durch Spenden (Sammlungen) und Einnahmen an den von uns veranstaltenden Festivitäten erhalten – mussten wir leider wegen „COVID-19“ unser allseits beliebtes „Dorffest“ und unseren steht's tollen „Feuerwehrheurigen“ absagen.
Nun führen wir zurzeit unsere jährliche Straßensammlung durch.
Wir sind auch hierbei darauf bemüht, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und DANKEN Ihnen schon hiermit – für Ihre geleistete Spende.
Das Kommando der FF- OBERHAUSEN
Datum: 10.07.2020
Ort: Neu- Oberhausen
Tätigkeit: Jugendstunde
Datum: 26.06.2020
Ort: Oberhausen
Tätigkeit: Ausbildung
Datum: 18.05.2020
Ort: Oberhausen
Tätigkeit: Truppmannausbildung
Datum: 08.03.2020
Ort: Straudorf
Tätigkeit: Bezirksausbildung
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GÄNSERNDORF Fachgebiet Forstwesen 2230 Gänserndorf, Schönkirchner Straße 1
E-Mail: forst.bhgf@noel.gv.at
Fax: 02282/9025-24611
Internet: http://www.noe.gv.at Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005
DVR: 0024716
Kennzeichen: GFL1-A-0814/001
BearbeiterIn: Dipl.-Ing. Dr. Nikolaus Fernsebner
Durchwahl: (0 22 82) 9025-24629
Datum: 11. Juni 2019
V E R O R D N U N G
Betrifft: Vorbeugung gegen Waldbrände
Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975 zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
§1
Im Verwaltungsbezirk Gänserndorf sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
§2
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
§3
Dieses Verbot tritt mit der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf am 11.06.2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2019 außer Kraft.
Hinweis: Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GÄNSERNDORF Fachgebiet Forstwesen 2230 Gänserndorf, Schönkirchner Straße 1
E-Mail: forst.bhgf@noel.gv.at
Fax: 02282/9025-24611
Internet: http://www.noe.gv.at Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005
DVR: 0024716
Kennzeichen: GFL1-A-0814/001
BearbeiterIn: Dipl.-Ing. Dr. Nikolaus Fernsebner
Durchwahl: (0 22 82) 9025-24629
Datum: 11. Juni 2019
Datum: 19.05.2019
Ort: Obersiebenbrunn
Tätigkeit: Abschnittsfeuerwehrtag
Datum: 31.03.2019
Ort: Oberhausen
Tätigkeit: Ausbildung
Datum: 22.03.2019
Ort: Oberhausen
Tätigkeit: Schulung